Sachkundenachweis - Hundeführerschein


Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) für Erst-Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist VOR der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

 

Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat.

 

Ausführliche Informationen zum Nieders. Hundegesetz finden Sie unter: www.ml.niedersachsen.de

Prüfungsvorbereitung